EU-Typgenehmigung

Ab Januar 2022 sind alle Oniar-Anhänger mit einer EU-Typgenehmigung für das gesamte Fahrzeug erhältlich, so dass Oniar-Anhänger für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Die Typgenehmigung wird von allen EU-Mitgliedstaaten und den meisten Nachbarländern, die diese Regelung akzeptieren, anerkannt.

Die EU-Verordnung 167/2013 legt eine Reihe von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften für forstwirtschaftliche und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge fest. Die Verordnung enthält harmonisierte technische Normen für den Bau von Anhängefahrzeugen und allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung.

Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen beträgt 30 km/h. Um die Anforderungen für die Typgenehmigung zu erfüllen, muss der Anhänger entweder mit einem hydraulischen oder pneumatischen 2-Rad- oder 4-Rad-Bremssystem, Rück- und Seitenlichtern, Reflektoren und Rädern bestimmter Größe ausgestattet sein. Zweileitungs-Hydrauliksystem und Zweileitungs-Pneumatiksystem Oniar-Anhänger sind für die meisten in Europa verkauften Traktormodelle geeignet.

Die Anhänger werden in 4 verschiedene Gruppen eingeteilt, die auf dem Querschnitt der Ladefläche und dem Rahmenprofil basieren. Die Typgenehmigung ist für alle möglichen Bremskombinationen mit und ohne Antriebssystem verfügbar. In den technischen Informationen zu den Anhängern ist für jede Gruppe eine Bruttogewichtstabelle zu finden. Sie enthält das maximal zulässige Gesamtgewicht auf öffentlichen Straßen in Abhängigkeit von der Anzahl der Bremsen, der Position der Antriebsmotoren (Vorder- und/oder Hinterachse) und der Größe der für den Anhänger vorgesehenen Räder.